Fehlverhalten in der Partnerschaft
Es wird von uns der Nachweis erbracht, inwieweit der Ehepartner bzw. Lebenspartner neben der Partnerschaft mit Ihnen ein anderes Verhältnis pflegt. Beweiskräftig wird dies u. a. per Video bzw. Lichtbildern, als auch mit detaillierten Feststellungsberichten unserer Sachbearbeiter dokumentiert.